Medienerziehung

Privatsphäre wahren

Nachfolgende Anregungen zeigen euch, wie ihr als Eltern euer Kind im Netz besser schützen könnt. Das Wichtigste ist, euer Kind über Verbote aufzuklären und feste Regeln zu verabreden. Steht eurem Kind bei der Entdeckungsreise im Internet begleitend zur Seite!

1. Persönliche Daten schützen nach oben

Bevor euer Kind im Internet unterwegs ist oder über das Handy selbstständig kommuniziert, solltet ihr mit ihm darüber sprechen, welche Dinge besser geheim bleiben sollten und was zu schützende, personenbezogene Daten sind. Erklärt ihm, dass dies genauso sei, als würde man den Haustürschlüssel hergeben und jeder könne rein!

Unsere Tipps:

  • Name, Alter, Wohnort, Schule und Vereine sollte euer Kind nicht preisgeben, ohne sich vorher mit euch abzusprechen.
  • in Chats, Foren oder Communitys Fantasienamen verwenden
  • nur in moderierte Chats oder Foren gehen
  • legt zwei verschiedene E-Mail-Adressen für euer Kind an, eine für Freunde und Bekannte und eine separate für alle Internetanmeldungen. Dabei sollte die E-Mail-Adresse nicht den Namen des Kindes enthalten.
  • Sprecht über die Freund*innen, die euer Kind im Netz hat.

Überlegt mit eurem Kind, welche Daten ihr als Familie für immer im Netz präsentieren wollt und versetzt euch gemeinsam in spätere Situationen. Verabredet mit eurem Kind, dass personenbezogene Daten nur in eurem Beisein und mit eurem Einverständnis weitergegeben werden dürfen.

Lasst eure Kinder nur in Chats oder Foren gehen, die moderiert sind. Nur dort gibt es Hinweise, Ermahnungen und Regulierung von der Redaktion des Anbieters oder Themenangebote, die eine gezielte Kommunikation lenken.

Plant euer Kind ein erstes reales Treffen mit Freund*innen aus dem Netz, begleitet das Treffen oder tretet in Kontakt mit den Eltern des anderen. Freundschaften im Netz können vorgetäuscht sein.

2. Fotos mit Bedacht auswählen nach oben

Denkt daran, dass Namen, Fotos und Filme kopiert werden können und irgendwann ein Eigenleben entwickeln, welches ihr selbst nicht mehr in der Hand habt.

Unsere Tipps:

Das Recht am eigenen Bild ist eine Facette des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, verordnet im Kunsturheberrechtsgesetz (§22 KUG) Es gibt einige Ausnahmen: mehr dazu auch auf www.klicksafe.de

  • Es sollten keine Fotos der Kinder ins Netz gestellt werden, auf denen sie eindeutig zu erkennen sind.
  • Verabredet mit eurem Kind, dass es euch fragt, bevor es Fotos anderer ins Netz stellt. Erlaubt ist das Einstellen nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen.

Private Fotos, die ins Netz gestellt werden, sind genau zu prüfen: Wer ist alles zu sehen? Was genau ist zu sehen? Ist etwas im Hintergrund zu erkennen, dass Rückschlüsse zulässt? Kann die Veröffentlichung jemandem schaden?

Achtet darauf, dass keine Fotos in leicht bekleideter Garderobe, wie Bikini oder Badeanzug ins Internet gelangen. (Schwarz-Weiß-Fotos sind für Foto-Diebe uninteressant, auch niedrig aufgelöste Fotos machen es den Dieben schwerer, diese heimlich zu bearbeiten, zu verfälschen oder Fremdfirmen zur Verfügung zu stellen.)

Peinliche Fotos oder Darstellungen von anderen sollten nicht veröffentlicht werden. Eine Verurteilung wegen „Verleumdung“ oder wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ kann die Folge sein.

3. Auf Einstellungen und AGBs achten nach oben

Bevor euer Kind sich in Netzwerken oder auf Plattformen anmeldet, werft mit ihm gemeinsam einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und etwaigen Profileinstellungen.

Unsere Tipps:

Beispiele: Im Messenger an Freund*innen verschickte Nachrichten kann der Anbieter lesen, speichern und darf sie sogar veröffentlichen; kostenlose E-Mail-Anbieter lesen Inhalte aus E-Mails automatisch aus und suchen nach Schlüsselwörtern, um dem Nutzer die dazu passende Werbung zu senden.)

  • Wenn euer Kind schon in sozialen Netzwerken unterwegs ist, wählt die Einstellungen so aus, dass nur „Freunde“ die Informationen sehen können.
  • Lest vor einer Anmeldung unbedingt die AGBs durch. Ungewollt gibt man hier oft sämtliche Rechte auf gesendete Inhalte ab, indem man Ungelesenes bestätigt.
  • Passwörter sollten möglichst lang sein, ein Mix aus kleinen und großen Buchstaben, verschiedenen Zahlen und Sonderzeichen.

4. Vorgehen bei Mobbing und Verleumdung im Netz nach oben

Wenn eurem Kind irgendetwas Unangenehmes auffällt, prüft es und sucht im Beschwerdefall sachkundige Unterstützung. Screenshots helfen, Vorgänge auch später noch rekonstruieren zu können. Bleibt immer in Kommunikation mit eurem Kind.

Wendet euch im Beschwerdefall entweder an www.internet-beschwerdestelle.de, an den Netzwerkbetreiber oder an die Polizei.

Überprüft mit eurem Kind über Suchmaschinen regelmäßig seinen „Online-Ruf“ und schaut, wie es im Netz gerade erscheint. So könnt ihr Gefahren wie böswillige Bloßstellungen oder Verleumdungen schneller erkennen.

Stand: 28.02.2023, 12:11 Uhr